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REACH - EG-Verordnung 1907/2006/EG (18.03.2009)

Im Rahmen der EG-Verordnung 1907/2006/EG (REACH) werden Anforderungen an Hersteller, Importeure und an die Verwender von chemischen Produkten, die "nachgeschalteten Anwender", gestellt.

Die Joh. Heinr. Bornemann GmbH ist nachgeschalteter Anwender im Sinne dieser Verordnung und ist sich der durch REACH gestellten Anforderungen bewusst und erfüllt diese Anforderungen.

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) werden von der ECHA identifiziert und gemäß Artikel 59 (Ziffer 1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 auf einer Kandidatenliste publiziert. Für diese Stoffe gelten besondere Beschränkungen und Vorkehrungen.
Wir bestätigen, dass diese Vorgaben bei der Auswahl der von uns verwendeten Erzeugnisse besondere Beachtung finden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner zum Thema REACH:
Kontaktdetails:

Frau Claudia Lipka
QM-Systembetreuung
Tel.: 05724 390-284
claudia.lipka@bornemann.com

Weitere Informationen zu REACH

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